Folgende sind die beim Kauf/Verkauf einer Wohnung zu leistenden Kosten:
Der Käufer:
Zahlung der Steuern: Die Übertragung einer Wohnung bringt die Verpflichtung zur Zahlung der Vermögensübertragungssteuer (Grunderwerbssteuer) bzw. Mehrwertsteuer mit sich.
Notarkosten: Hierbei handelt es sich um das Honorar des Notars für die Ausfertigung der Kaufurkunde, welches gemäß einem von der Regierung festgelegten Tarif berechnet wird. Ein solches Honorar ist abhängig des in der Kaufurkunde widergespiegelten Kaufpreises ganz unterschiedlich.
Registerkosten: Hierbei handelt es sich um das Honorar des Grundbuchführers für die Eintragung des Kaufs/Verkaufs im Grundbuch. Genau wie die Notarkosten wird dieses Honorar gemäß eines von der Regierung festgelegten Tarifs berechnet und hängt von dem Kaufpreis des Grundstücks ab.
Steuern
Mehrwertsteuer: Diese kommt nur bei der ersten Vermögensübertragung zur Anwendung (Direktkauf von dem Bauträger). Der zu leistende Betrag wird unter Anwendung eines Zinssatzes auf den beurkundeten Preis berechnet (7% bei frei finanzierten Wohnungen und 4% bei steuerbegünstigten und öffentlich geförderten Wohnungen). Bei dem Kauf eines Garagenplatzes, der als unabhängiges Grundstück im Grundbuch eingetragen ist, kommt ein Mehrwertsteuersatz von 16% zur Anwendung.
I.T.P.: Vermögensübertragungssteuer: Diese kommt bei Wohnungen zur Anwendung, deren Besitztitel zum zweiten Mal übertragen werden. Sie beläuft sich auf 7% des beurkundeten Kaufpreises (obwohl dieser Prozentsatz je nach Autonomiegemeinschaft unterschiedlich sein kann). Bei steuerbegünstigten und öffentlich geförderten Wohnungen liegt dieser abhängig von der Autonomiegemeinschaft zwischen 4% und 7%.
Steuer auf dokumentierte Rechtshandlungen: Der Prozentsatz für eine solche hängt von der Autonomiegemeinschaft und dem Wohnungstyp ab (sie kommt bei der ersten Vermögensubertragung der Wohnung und auf die Hypothekenhaftung des Hypothekendarlehens zur Anwendung).
Verkäufer:
Sollten in demAnzahlungsvertrag keine Angaben über den zu zahlenden Gesamtbetrag vereinbart worden sein, belaufen sich die Kosten des Verkäufers auf:
Die Notargebühren.
Die Provision für die Immobilienagentur.
Steuern
Die Wertzuwachssteuer auf städtische Grundstücke (Plusvalia). Diese Information erhalten Sie bei der für das Grundstück zuständigen Stadtverwaltung.